Rechtsnormen
Recht, Gesetze, Verordnungen
AGRA Entsorgungs GmbH
Kategorie 3-Material
Warum müssen Speisereste der Kategorie 3 aus gewerblichen Betrieben fachgerecht entsorgt werden?
Rechtliche Grundlage:
- Tiermaterialiengesetz (TMG) BGBL-484, 2008 Fassung 141/2012
- Verordnung (EG) Nr.1069/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 21. Oktober 2009
mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (Verordnung über tierische Nebenprodukte)
Was muss ein Betrieb erfüllen, um Speisereste der Kategorie 3 entsorgen zu können?
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Zulassung laut Amt der Kärntner Landesregierung für die Sammlung von Speiseresten mit der Schlüsselnummer 92402 sowie weiteren Stoffen mit den notwendigen Schlüsselnummern
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Zulassung laut dem Amt der Kärntner Landesregierung für das Verarbeiten und Behandeln von Speiseresten mit der Schlüsselnummer 92402 sowie deren Stoffen mit weiteren Schlüsselnummern
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Zulassungsnummer nach dem Tiermaterialiengesetz (TMG)
Gewerberecht - Information
Bei der Ausübung Ihrer gewerblichen wirtschaftlichen Tätigkeit erhalten Sie - im Zuge des notwendigen gewerblichen Genehmigungsverfahrens für die verschiedenen Abfälle - Abfallschlüsselnummern nach dem nationalen Abfall-Code zugeteilt. Je nach Abfallart und -menge werden die Entsorgungsintervalle und die Entsorgungsmengenje nach betrieblichen Aufwand festgesetzt. Es wird empfohlen, dieses Abfallwirtschaftskonzept alle 5 Jahre von einem Fachbetrieb, einem Sachverständigen oder einem Ziviltechniker dem Stand der Technik anzupassen zu lassen. Das gewerberechtliche Genehmigungsverfahren ist ein dingbares Recht, bezieht sich immer auf den Ort Ihrer gewerblichen Tätigkeit und ist somit nicht an einen anderen Ort übertragbar.
Abfallwirtschaftskonzept - Information
Das Abfallwirtschaftskonzept (AWK) benötigt jeder gewerbliche Betrieb für die Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit. Im AWK wird generell zwischen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen unterschieden, wobei speziell vom Betrieb verursachte Abfälle in sogenannte Schlüsselnummern (SLNR) aus dem geltenden Abfallkatalog des eADok per gewerberechtlichen Bescheid festgehalten werden.
Je nach Betriebsgröße kann nach dem verbundenen Abfallaufkommen (speziell bei gefährlichen Abfällen) dem Unternehmen eine Global Location Number (GLN) vergeben werden, was bedeutet, dass das Unternehmen seine Abfallströme im eADok ebenfalls dokumentieren muss.
Zusätzlich im AWK werden die p.A. ca. Abfallmengen und die Entsorgungsintervalle der Entsorgungspartner des Unternehmens definiert. Das AWK wird im Regelfall von einem zugelassenen Abfallwirtschaftsbetrieb, von einem Ziviltechniker oder einem Sachverständigen für Abfallwirtschaft erstellt.
Das AWK kann alle fünf Jahre von der Behörde aktualisiert eingefordert werden bzw. kann oder wird meist im Zuge eines gewerberechtlichen Änderungsverfahrens vom Unternehmen gefordert. Speziell in gastronomischen Betrieben ist die Verbringung von Speiseresten der Kategorie 3 mit der SLNR 92402 nicht im Abfallwirtschaftsgesetz (AWG), sondern mitunter aus Gründen präventiver Seuchenprävention im Tiermaterialiengesetz (TMG-BGBL-484, 2008 Fassung 141/2012) geregelt. Dem zugrunde liegend ist die Behörde auch berechtigt, Gastronomiebetriebe auf die Einhaltung der ordentlichen Entsorgung von K3-Abfällen zu überprüfen.