ISCC Selbsterklärungen / Selbstauskünfte
Die Selbsterklärungen für die Lieferungen von Altspeisefett/-öl auf dieser Seite sind gültiger Vertragsbestandteil zwischen uns und unseren Kund:innen. Die Selbsterklärung wird unseren Kund:innen entweder im Vertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgelegt. Ist die Selbsterklärung Bestandteil des schriftlichen Vertrags, so gilt sie ab dem Datum des Inkrafttretens des Vertrags als angenommen. Ist die Selbsterklärung in den AGB enthalten, so gilt sie als angenommen, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vorlage der AGB gegenüber Münzer Widerspruch eingelegt wird. Kommt es zu keinem Widerspruch, so gilt dies als Zustimmung zu den Bedingungen. Die Selbsterklärung gilt nach Ablauf der 14 Tage als angenommen.